Willkommen in der Sinnfonie

Legasthenie

Wie erhalte ich eine Lerntherapie?

Die Sinnfonie führt seit 2005 qualifizierte Dyslexietherapien im Rahmen der Eingliederungshilfe durch und hat eine entsprechende Anerkennung des Peiner Jugendamtes und auch des Lehrter Jugendamtes. 
D.h., dass wir offiziell anerkannt sind, im Auftrag dieser Jugendämter die Lerntherapie für Sie bzw. Ihr Kind durchzuführen.

Lerntherapie ist keine Leistung, die durch die Krankenkasse übernommen wird und darf somit nicht von Logopäden aufgrund einer Heilmittelverordnung durchgeführt werden. Das Jugendamt kann jedoch die Finanzierung der Dyslexietherapie übernehmen, sofern folgender Rechtsanspruch besteht:
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung nach § 35a SGB VIII

Das bedeutet, dass Sie sich an das Jugendamt wenden können, wenn Ihr Kind unter einer enormen psychischen Belastung aufgrund der LRS leidet. Zudem kommen noch weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das Jugendamt die Kosten übernimmt. Dazu informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
Wenn das Jugendamt der Kostenübernahme zustimmt, erhalten Sie in der Regel 40 Einheiten im ersten Bewilligungsbescheid.
Nun können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, der in der Regel 1-2x wöchentlich stattfinden wird.