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LESE-RECHTSCHREIBFÖRDERUNG |
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Eine Leserechtschreibschwäche liegt dann vor, wenn die Ursache im Bereich der mangelhaften Beschulung, psychischen oder neurologischen Erkrankung oder Sinnesbehinderung liegt. Werden dagegen diese Ursachen ausgeschlossen und liegt eine hinreichende allgemeine Intelligenzentwicklung vor, so ist von einer Lese-Rechtschreibstörung zu sprechen. Achtung: In manchen schulischen Erlassen der Bundesländer ist es entscheidend für den Umfang des Nachteilsausgleichs, ob eine Lese-Rechtschreibstörung oder – schwäche vorliegt.
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