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PRAXIS FÜR
LOGOPÄDIE & ERGOTHERAPIE
B. Geffert & Team


   
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Ergotherapeutische Behandlung

Eine ergotherapeutische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Ergotherapie für angezeigt hält.

Die Ergotherapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Einschränkungen des Alltags.

Ziel der Ergotherapie ist es, eine bestmögliche Handlungsfähigkeit in alltäglichen Lebenssituationen zu erreichen, bei Einschränkungen im Bereich der Motorik, der Sinnesorgane oder der geistigen und psychischen Fähigkeiten.

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

   Zuzahlungsregelung

  • Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil

  • Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10 % des Rezeptwerts + 10 € pro Rezept

  • Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.

Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen!